
Maskenpflicht an Bord
Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen: Als Schutzmaßnahme gegen die Ausbreitung von COVID-19 gilt in Hessen seit dem 27. April eine Maskenpflicht. Die Lufthansa Group sieht darin die Chance für eine Wiederaufnahme des Passagierverkehrsnach demCorona-Lockdown. Um dies zu ermöglichen, soll auch an Board aller Flüge das Tragen von Atemschutzmasken angeordnet werden.
Nachdem andere Bundesländer es vorgemacht haben, zieht nun auch Hessen mit und führt seit dem 27. April 2020 das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ein. Mundschutzpflicht und Fiebermessen könnten auch im Flugverkehr bald Alltag sein. Die Deutsche Lufthansa AG beabsichtigt im Rahmen der geplanten Wiederaufnahmephase des regulären Passagierverkehrs eine Maskenpflicht für alle Flüge. Wann die Phase des Neubeginns sein wird, ist derzeit jedoch noch ungewiss.
Die Maskenregelung soll ab dem Zeitpunkt des Boardings über die gesamte Flugdauer bis zum Ausstieg der Reisegäste gelten. Ob die Masken am Gate ausgegeben werden oder die Passagiere ihre eigenen Masken mitnehmen müssen, ist dabei noch unklar. Ebenso steht in Frage, wie der Verzehr von Speisen und Getränken bei Einhaltung der Maskenpflicht bewerkstelligt werden kann.
Da die Mehrzahl der Lufthansa-Passagiere einen Online-Check-in durchführt, muss der Fluggast künftig auch seinen gesundheitlichen Zustand angeben. Zudem wird die Option der Online-Platzwahl fortan nicht mehr möglich sein, da in Erwägung gezogen wird, Mittelsitze künftig frei zu lassen. Generell soll die Prozedur des Ein- und Aussteigens in den Flieger zeitlich in die Länge gezogen werden, um den Abstand zwischen den Fluggästen zu gewährleisten.