Kurzarbeit bei der Fraport AG

Der Flughafen Frankfurt bleibt weiterhin in Betrieb: Um in Zeiten des Coronavirus  betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden, greift Fraport auf Kurzarbeit für seine Mitarbeiter zurück. Dabei wird ein Großteil des Nettogehalts der Beschäftigten gesichert.

 

Die Corona-Krise hat sowohl Auswirkungen auf die Wirtschaft als auch auf das soziale Leben vieler Länder – eines davon ist Deutschland. Zahlreiche Unternehmen sind von den Konsequenzen dieser Ausnahmesituation betroffen, vor allem die Luftverkehrsbranche muss mit den Folgen eines erheblich eingeschränkten Betriebs umgehen. Der Flughafenbetreiber Fraport versucht nun der Krise mit Kurzarbeit für seine Beschäftigten entgegenzutreten.

Die Dauer der Krise ist bislang unabsehbar, die Kurzarbeit wurde daher vorerst bis Mai dieses Jahres beantragt und gilt mit sofortiger Wirkung. Rund 82 Prozent der Fraport-Beschäftigten am Standort Frankfurt gehen in die Kurzarbeit. Je nach wegfallendem Arbeitsvolumen kann der Umfang der Kurzarbeit einen Arbeitsausfall von bis zu 100 Prozent bedeuten. Für die betroffenen Mitarbeiter erhöht Fraport das Kurzarbeitsgehalt, indem der Einkommensverlust mit der Sozialleistung zu einem Teil ausgeglichen wird. Abhängig von der Arbeitsverkürzung werden 75 bis 95 Prozent des Nettogehalts der Beschäftigten ausgezahlt. Die berufliche Absicherung ihrer Mitarbeiter ist Fraport enorm wichtig, daher gibt sie ihr Möglichstes, um die rund 80.000 Flughafenbeschäftigen vor Kündigungen zu bewahren.