Keine Einreise für Nicht-EU-Bürger am Frankfurter Flughafen

Einreiseverbot für Nicht-EU-Bürger: Aufgrund der Corona-Krise gilt am Flughafen Frankfurt nun seit etwa 2 Wochen ein 30-tägiges Einreiseverbot für Personen, die keine Unionsbürgerschaft besitzen. Zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahr ist die Bundespolizei dazu angewiesen, Nicht-EU-Bürgern die Einreise nach Deutschland zu verweigern.

Am Dienstag, dem 17. März 2020, berieten sich die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Staaten über zusätzliche Einreisebeschränkungen. Im Zuge dessen ordnete Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ein faktisches Einreiseverbot für Nicht-EU-Bürger an. Das Einreiseverbot gelte zunächst für 30 Tage und bezieht sich bis auf wenige Ausnahmen auf alle Flüge sowie Schiffsreisen mit einem außereuropäischen Ausgangspunkt. Die Verlängerung der Maßnahme scheint aufgrund der aktuellen täglichen Veränderungen wahrscheinlich.

Die zurückgewiesenen Passagiere dürfen Deutschland grundsätzlich nicht betreten. Der Frankfurter Flughafen verfügt über einen Transitbereich, in dessen Areal sich die Passagiere aufhalten können, bis ihnen im Rahmen von polizeilichen Maßnahmen der Rückflug ermöglicht wird. Staatsangehörigen von EU-Staaten und ihren Angehörigen wird die Durchreise durch Deutschland gestattet. Das gilt auch für Bürger aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.frankfurt-airport.com/de/news/informationen-zum-coronavirus.html