Anhebung der Lärmentgelte

Die Fraport AG will künftig für Landungen während des Nachtflugverbots von 23 bis 5 Uhr deutlich höhere Gebühren verlangen. Derzeit arbeitet der Flughafenbetreiber an einer neuen Entgeltordnung für 2020. Damit soll für Fluggesellschaften ein noch stärkerer Anreiz geschaffen werden, mit modernem, leisem Fluggerät nach Frankfurt zu fliegen.

Die Lande- und Startentgelte beinhalten einen lärmabhängigen Anteil, der seit 2012 um rund 150 Prozent angehoben wurde. Seit den 1990er Jahren berücksichtigt Fraport den Flugzeuglärm in den Flughafenentgelten. Im Jahr 2001 war Frankfurt der erste Flughafen in Deutschland, der eine auf tatsächlich gemessenem Lärm basierende 

Komponente der Flughafenentgelte einführte. Von 23 Uhr bis 5 Uhr gilt das Nachtflugverbot an Deutschlands größtem Flughafen. Verspätete Maschinen dürfen noch bis 24 Uhr landen, wenn die Verspätung sich nicht aus der Gestaltung des Flugplans ergibt. Starts sind nur mit Einzelgenehmigung möglich.

Bereits im Jahr 2010 wurden diese lärmabhängigen Entgelte stärker gespreizt: Der Einsatz lauterer Flugzeuge wurde teurer für die Fluggesellschaften. Zur Berechnung wird jeder Flugzeugtyp anhand seines in Frankfurt gemessenen Durchschnittswerts in eine von 15 Lärmkategorien eingestuft.

Seit über 40 Jahren sucht der Flughafen Frankfurt nach Mitteln und Wegen, die der Fluglärmbelastung entgegenwirken sollen. Der Airport ist bundesweit und auch international Vorreiter beim aktiven Schallschutz. Maßnahmen des aktiven Schallschutzes setzen an der Lärmquelle selbst an. Damit unterscheiden sie sich von Maßnahmen des passiven Schallschutzes, die am Einwirkungsort des Lärms ansetzen. Im vergangenen Jahr wurden bereits zwölf Schallschutzmaßnahmen in den Regelbetrieb übernommen. Durch die Erhöhung der Start- und Landeentgelte sorgt der Flughafenbetreiber für eine weitere Maßnahme, Fluglärm während des Nachtflugverbots zu reduzieren.