Aktiver Schallschutz wird weiter vorangetrieben
Die Maßnahmen wurden im Expertengremium Aktiver Schallschutz bzw. der Task Force Flugwegoptimierung des FFR erarbeitet, auf Lärmminderungspotenzial geprüft und in die Liste aktiver Schallschutzmaßnahmen der Allianz für Lärmschutz am 29. Februar diesen Jahres übernommen. Die DFS Deutsche Flugsicherung und die Fraport AG haben die Umsetzung der Maßnahmen operativ vorbereitet.
Auf der Pressekonferenz am 18.10.2012 stellt Prof. Dr. Johann-Dietrich Wörner, Vorsitzender des FFR, fest: „Das Mediationspaket ist weitgehend umgesetzt, das Nachtflugverbot hat seit einem Jahr Bestand und wurde vom BVG Leipzig bestätigt. Auch am Anti-Lärm-Pakt wird weiter gearbeitet. Die drei heute vorgestellten Maßnahmen sind ein erster greifbarer Teil eines weiteren Maßnahmenpaketes zum Aktiven Schallschutz, das von allen Beteiligten, vor allem den Experten im FFR vorangetrieben wird. Daran werden wir im Dialog mit allen Akteuren und auf sachlicher Basis anhaltend weiterarbeiten.“
Der Vorstandsvorsitzende der Fraport AG, Dr. Stefan Schulte ergänzt: „Gemeinsam mit unseren Partnern aus der Luftverkehrswirtschaft, mit der hessischen Landespolitik und dem Forum Flughafen und Region arbeiten wir kontinuierlich an Maßnahmen des aktiven und passiven Schallschutzes, die eine spürbare Entlastung in den von Fluglärm betroffenen Gebieten bringen werden. Insgesamt 19 Maßnahmen zur Lärmminderung sind bereits identifiziert und von der Allianz beschlossen worden. Dazu gehören, zusätzlich zu den rund 150 Millionen Euro für den gesetzlichen und von Fraport zum Teil freiwillig vorgezogenen baulichen Schallschutz, die Aufstockung der Mittel für weiteren passiven Schallschutz um 335 Millionen Euro gemäß der „Allianz für Lärmschutz“ und die heute beginnenden Tests zur Anhebung des Gleitwinkels von 3 Grad auf 3,2 Grad für den Anflug auf die neue Landebahn.“
Maßnahmenpaket:
3,2°: Anhebung des Anflugwinkels auf die Landebahn NW
bewirkt eine Anhebung des Endanflugs, die zur Lärmentlastung für beide Betriebsrichtungen beiträgt.
Anhebung der Gegenanflüge im Norden und Süden um 1000 ft
um eine Entlastung für die Kommunen zu erwirken, die direkt unter dem Gegenanflug liegen.
Anhebung der Überflüge im Osten (Offenbach) und Westen (Mainz)
sorgt für eine Limitierung der Eindrehbereiche auf mindestens 11,3 Meilen vor der Landeschwelle im abhängigen Betrieb. Das führt zu einer größeren Überflughöhe sowohl in Offenbach bei Westbetrieb als auch in Mainz bei Ostbetrieb.